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Aus: Ausgabe vom 21.11.2009, Seite 1 / Inland

Kündigungsgrund Teewurstverzehr

Hannover. Ein neuer Fall von fristloser Kündigung wegen eines Bagatellvergehens sorgt in Niedersachsen für Empörung. In einer Seniorenresidenz in Hannover wurde eine körperbehinderte Altenpflegerin entlassen, weil sie sich ein Brot mit einem Stück Teewurst bestrichen haben soll, das für die Heimbewohner bestimmt war. Die 41jährige hat dagegen vor dem Arbeitsgericht Hannover geklagt. Am 2. Dezember gibt es zunächst einen Gütetermin, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte.

Die Pflegerin hat 18 Jahre lang in dem Heim gearbeitet. Seit August ist das evangelische Johannisstift in Berlin Träger der Einrichtung. Dessen Geschäftsführer reiste am Freitag nach Hannover, um sich über die Hintergründe zu informieren, wie ein Sprecher des Stifts sagte. Man sei am Morgen »beinahe vom Stuhl gefallen«, nachdem man von dem Fall gehört habe, fügte er hinzu.(ddp/jW)

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