Aus: Ausgabe vom 21.11.2009, Seite 5 / Inland
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
Karlsruhe. In Deutschland geduldete Ausländer erhalten weiter
kein Kindergeld. Am Freitag nahm das Bundesverfassungsgericht einen
dagegen gerichteten Vorlagebeschluß des Finanzgerichts
Köln aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an.
Geklagt hatte eine aus Côte d’Ivoire stammende Frau.
Nachdem sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte, erhielt sie
einen Ausweisungsbescheid, lebte aber als geduldete
Ausländerin weiter in der BRD. Für ihren Sohn erhielt sie
kein Kindergeld mehr. Auf ihre Klage hin legte das Finanzgericht
diese Regelung den Verfassungsrichtern zur Prüfung vor. Eine
Kammer des Zweiten Senats entschied, daß die Vorlage
unzureichend begründet und deshalb unzulässig sei.
(AP/jW)
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