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Aus: Ausgabe vom 21.11.2009, Seite 5 / Inland

Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

Karlsruhe. In Deutschland geduldete Ausländer erhalten weiter kein Kindergeld. Am Freitag nahm das Bundesverfassungsgericht einen dagegen gerichteten Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Köln aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Geklagt hatte eine aus Côte d’Ivoire stammende Frau. Nachdem sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte, erhielt sie einen Ausweisungsbescheid, lebte aber als geduldete Ausländerin weiter in der BRD. Für ihren Sohn erhielt sie kein Kindergeld mehr. Auf ihre Klage hin legte das Finanzgericht diese Regelung den Verfassungsrichtern zur Prüfung vor. Eine Kammer des Zweiten Senats entschied, daß die Vorlage unzureichend begründet und deshalb unzulässig sei. (AP/jW)

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