Aus: Ausgabe vom 21.11.2009, Seite 13 / Feuilleton
Sarrazin
Laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin handelt es sich bei den
Äußerungen des Bundesbankvorstands Thilo Sarrazin im
Lettre-Magazin Nr. 86 nicht um Volksverhetzung, Beleidigung,
üble Nachrede oder Verleumdung. Die Behörde hat ihre
Ermittlungen gegen den früheren SPD-Finanzsenator eingestellt,
wie sie am Freitag mitteilte. Sarrazin hatte türkischen und
arabischen Einwanderern unterstellt, sie seien »weder
integrationswillig noch integrationsfähig«, hätten
»keine produktive Funktion, außer für den Obst-
und Gemüsehandel« und produzierten »ständig
neue kleine Kopftuchmädchen«. (AFP/jW)
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