Aus: Ausgabe vom 25.11.2009, Seite 13 / Feuilleton
Kein Geld für Esra
Die Exfreundin des Autors Maxim Biller hat dessen Roman
»Esra« verbieten lassen, erhält aber darüber
hinaus kein Geld wegen der Verletzung ihrer
Persönlichkeitsrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Klägerin hatte Biller
vorgeworfen, die Romanfigur Esra nach ihrem Vorbild gestaltet und
im Text nur unzureichend verfremdet zu haben. Die
Veröffentlichung der ursprünglichen Fassung des Romans im
Februar 2003 und der geschwärzten Fassung im August 2003
verletze ihr Persönlichkeitsrecht so schwer, daß eine
Geldentschädigung gerechtfertigt sei, hatte sie argumentiert.
Das Buch »Esra« war 2003 in den Handel gekommen, wurde
kurz nach seinem Erscheinen verboten. Dieses Verbot wurde 2007 vom
Bundesverfassungsgericht endgültig bestätigt. Biller
erzählt von der schwierigen Liebesbeziehung zwischen Esra und
dem Ich-Erzähler Adam, wobei auch Einzelheiten des
Sexuallebens der beiden geschildert werden. Biller und sein Verlag
Kiepenheuer & Witsch waren im Februar 2008 vom Landgericht
München zur Zahlung von 50 000 Euro Geldentschädigung an
die Ex des Autors verurteilt worden. In der Berufungsinstanz wies
das Oberlandesgericht München im Juli 2008 die Klage ab. Der
BGH wies nun die Revision der Exfreundin Billers zurück.
(ddp/jW
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