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Aus: Ausgabe vom 25.11.2009, Seite 13 / Feuilleton

Kein Geld für Esra

Die Exfreundin des Autors Maxim Biller hat dessen Roman »Esra« verbieten lassen, erhält aber darüber hinaus kein Geld wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Klägerin hatte Biller vorgeworfen, die Romanfigur Esra nach ihrem Vorbild gestaltet und im Text nur unzureichend verfremdet zu haben. Die Veröffentlichung der ursprünglichen Fassung des Romans im Februar 2003 und der geschwärzten Fassung im August 2003 verletze ihr Persönlichkeitsrecht so schwer, daß eine Geldentschädigung gerechtfertigt sei, hatte sie argumentiert. Das Buch »Esra« war 2003 in den Handel gekommen, wurde kurz nach seinem Erscheinen verboten. Dieses Verbot wurde 2007 vom Bundesverfassungsgericht endgültig bestätigt. Biller erzählt von der schwierigen Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler Adam, wobei auch Einzelheiten des Sexuallebens der beiden geschildert werden. Biller und sein Verlag Kiepenheuer & Witsch waren im Februar 2008 vom Landgericht München zur Zahlung von 50 000 Euro Geldentschädigung an die Ex des Autors verurteilt worden. In der Berufungsinstanz wies das Oberlandesgericht München im Juli 2008 die Klage ab. Der BGH wies nun die Revision der Exfreundin Billers zurück. (ddp/jW

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