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Aus: Ausgabe vom 14.12.2009, Seite 13 / Feuilleton

Film II

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will im Januar eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) auf den Weg bringen, obwohl dagegen noch eine Verfassungsklage anhängig ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar einer Klage der Kinobesitzer gegen die Zwangsabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) stattgegeben und das FFG zur verfassungsrechtlichen Klärung nach Karlsruhe verwiesen. Neumann begründete im Nachrichtenmagazin Focus seine Initiative: »Die verfassungsrechtlichen Bedenken richten sich weder gegen die Abgabe als solche noch gegen deren Höhe, sondern gegen die unterschiedlichen Maßstäbe.« Die Abgabe für Kino und Video sei bisher gesetzlich fixiert, die fürs Fernsehen werde nur pauschal genannt. Der Klagegrund werde durch die »Einführung eines im Vergleich zu den anderen Zahlergruppen angemessenen Abgabemaßstabs für die Fernsehveranstalter« beseitigt. »Dann müßte das Bundesverfassungsgericht nicht mehr entscheiden«, sagte Neumann. Er wolle die Novelle im Januar ins Kabinett einbringen und hoffe, daß sie vor der Sommerpause verabschiedet werden könne. Geändert werden auch die Richtlinien beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF). Unter anderem soll Neumann zufolge durch eine »Erhöhung der Kopienzahl sichergestellt werden, daß die Filme wirklich fürs Kino gemacht werden und nicht nur verkappte Fernsehfilme sind«.
(ddp/jW)

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