Aus: Ausgabe vom 14.12.2009, Seite 13 / Feuilleton
Film II
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will im Januar eine
Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) auf den Weg
bringen, obwohl dagegen noch eine Verfassungsklage anhängig
ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar einer
Klage der Kinobesitzer gegen die Zwangsabgabe an die
Filmförderungsanstalt (FFA) stattgegeben und das FFG zur
verfassungsrechtlichen Klärung nach Karlsruhe verwiesen.
Neumann begründete im Nachrichtenmagazin Focus seine
Initiative: »Die verfassungsrechtlichen Bedenken richten sich
weder gegen die Abgabe als solche noch gegen deren Höhe,
sondern gegen die unterschiedlichen Maßstäbe.« Die
Abgabe für Kino und Video sei bisher gesetzlich fixiert, die
fürs Fernsehen werde nur pauschal genannt. Der Klagegrund
werde durch die »Einführung eines im Vergleich zu den
anderen Zahlergruppen angemessenen Abgabemaßstabs für
die Fernsehveranstalter« beseitigt. »Dann
müßte das Bundesverfassungsgericht nicht mehr
entscheiden«, sagte Neumann. Er wolle die Novelle im Januar
ins Kabinett einbringen und hoffe, daß sie vor der
Sommerpause verabschiedet werden könne. Geändert werden
auch die Richtlinien beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF).
Unter anderem soll Neumann zufolge durch eine »Erhöhung
der Kopienzahl sichergestellt werden, daß die Filme wirklich
fürs Kino gemacht werden und nicht nur verkappte Fernsehfilme
sind«.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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