Aus: Ausgabe vom 14.12.2009, Seite 5 / Inland
Gericht: FAU ist keine Gewerkschaft
Berlin. Der anarchosyndikalistische »Freien ArbeiterInnen
Union Berlin« (FAU) wurde am Freitag vom Landgericht Berlin
per einstweiliger Verfügung verboten, sich als Gewerkschaft
oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Das teilte die FAU am Samstag
mit. »Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen
der Neuen Babylon Berlin GmbH, juristisch gegen die stärkste
und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen«,
heißt es in einer Erklärung. Hintergrund der
Auseinandersetzung ist die Weigerung der Geschäftsführung
des mit öffentlichen Mittel geförderten Kinos, mit der
FAU-Betriebsgruppe über einen Haustarifvertrag zu verhandeln.
Die Organisation kündigte an, gegen diesen Beschluß
vorzugehen.
(jW)
(jW)
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