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Aus: Ausgabe vom 28.12.2009, Seite 2 / Inland

Bundessozialrichter für Mindestlohn

Berlin. Deutschlands oberster Bundessozialrichter, Peter Udsching, hat Lohndumping scharf kritisiert und sich für Mindestlöhne ausgesprochen. Daß Arbeitgeber Gehälter »bewußt niedrig ansetzen« und damit von den ergänzenden Hartz-IV-Leistungen profitieren, seien Auswüchse, denen man »mit einem allgemeinen Mindestlohn begegnen« könne, sagte Udsching einem Vorabbericht der Verbraucherzeitschrift Guter Rat zufolge. Der oberste Hartz-IV-Richter hält die im Arbeitslosengeld II für Ernährung vorgesehene Summe von 130 Euro für ausreichend. »Wer kochen kann, sollte mit diesen 130 Euro auskommen.« (AFP/jW)

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