Aus: Ausgabe vom 11.01.2010, Seite 13 / Feuilleton
Wahl der Waffe
Das Münchner Institut für Kunst und Forschung (IKF) hat
beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Main Klage wegen einer
Polizeimaßnahme erhoben, mit der die Kunstaktion
»Militärischer Bankenschutz« vor der Zentrale der
Commerzbank behindert wurde. Mit der Aktion wurde der
militärische Schutz der Bank verbildlicht. Anlaß war der
jährliche »Celler Trialog«, eine Veranstaltung von
Commerzbank, Bundeswehr und Politik zum militärischen Schutz
deutscher Finanzmärkte. Die Künstler bewachten in
Kampfanzügen mit in China hergestellten Plastikattrappen
deutscher Sturmgewehre den Haupteingang. Die Aktion war angemeldet,
wurde aber von Polizeibeamten in Zivil mit Verweis auf das
Waffengesetz unterbunden. Das IKF sieht hierin einen Verstoß
gegen die Kunst-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. (jW)
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