Aus: Ausgabe vom 23.01.2010, Seite 12 / Feuilleton
Bayrisches Thüringen
Sei kein Trauerkloß: Für Thüringer Klöße
gibt es keinen besonderen Markenschutz. Das Bundespatentgericht in
München lehnte am Freitag den geografischen Schutz des
Begriffs ab. Die Richter argumentierten, Thüringer
Klöße würden mittlerweile zu etwa 90 Prozent in
Bayern und Sachsen hergestellt. Der Begriff habe sich längst
von einer Herkunfts- zu einer Gattungsbezeichnung gewandelt.
(ddp/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Taktik-Kassiber: In Dresden siegen
vom 23.01.2010 -
Revolte der Erkenntnis
vom 23.01.2010 -
»O.k. abgemacht«, sagte der Teufel
vom 23.01.2010 -
Verlorene Illusionen
vom 23.01.2010 -
Nachschlag: Mit Charme
vom 23.01.2010 -
Vorschlag
vom 23.01.2010