Aus: Ausgabe vom 23.01.2010, Seite 4 / Inland
Auslieferung in Türkei gestoppt
Karlsruhe/Hamm. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung
eines mutmaßlichen PKK-Mitglieds in die Türkei gestoppt.
Da ihm dort eine Verurteilung zu einer »erschwerten«
lebenslangen Freiheitsstrafe drohe, sei eine Auslieferung
verfassungswidrig, heißt es in dem am Freitag
veröffentlichten Beschluß. Eine Mitwirkung deutscher
Behörden an der Auslieferung verstoße gegen den im
Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde und die
Persönlichkeitsrechte des Mannes. Dem Kurden wird vorgeworfen,
als Gebietsverantwortlicher der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)
einen am 5. April 1999 erfolgten Bombenanschlag auf einen
türkischen Provinzgouverneur angeordnet zu haben. Seit April
2009 sitzt er in Auslieferungshaft. (ddp/jW)
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