Aus: Ausgabe vom 02.02.2010, Seite 5 / Inland
Sammelklage gegen S-Bahn?
Berlin. Die Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
prüft eine Sammelklage gegen die S-Bahn Berlin GmbH. Grund
sind die seit rund einem Jahr anhaltenden drastischen
Verkehrseinschränkungen.
Zwar bestehe kein individueller Anspruch auf eine ganz bestimmte Fahrleistung, heißt es in einer am Montag verbreiteten Erklärung der Abgeordneten Claudia Hämmerling. »Fakt ist aber, daß die S-Bahn im vergangenen Jahr nur etwa drei Viertel der Fahrleistung erbracht und damit den bestehenden Verkehrsvertrag verletzt hat.« Der Senat habe deswegen seine Zuwendung entsprechend gekürzt – das Gleiche müsse auch für den Fahrpreis gelten. Hämmerlingt kündigte an, die Fraktion werde »juristisch prüfen lassen«, ob »die S-Bahn die Pflicht zur Rückzahlung der erschlichenen Gelder hat«. Nach Schätzungen der Nahverkehrsbranche habe die S-Bahn »durch ihr selbstverschuldetes Chaos circa 70 Millionen Fahrgäste verloren«, fügte die Abgeordnete hinzu. (jW)
Zwar bestehe kein individueller Anspruch auf eine ganz bestimmte Fahrleistung, heißt es in einer am Montag verbreiteten Erklärung der Abgeordneten Claudia Hämmerling. »Fakt ist aber, daß die S-Bahn im vergangenen Jahr nur etwa drei Viertel der Fahrleistung erbracht und damit den bestehenden Verkehrsvertrag verletzt hat.« Der Senat habe deswegen seine Zuwendung entsprechend gekürzt – das Gleiche müsse auch für den Fahrpreis gelten. Hämmerlingt kündigte an, die Fraktion werde »juristisch prüfen lassen«, ob »die S-Bahn die Pflicht zur Rückzahlung der erschlichenen Gelder hat«. Nach Schätzungen der Nahverkehrsbranche habe die S-Bahn »durch ihr selbstverschuldetes Chaos circa 70 Millionen Fahrgäste verloren«, fügte die Abgeordnete hinzu. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Steuerbetrügern geht es wohl an den Kragen
vom 02.02.2010 -
»Kritiker haben bei uns einen schweren Stand«
vom 02.02.2010 -
»International agierende gewaltbereite Störer«
vom 02.02.2010 -
Amtliche Sammelwut
vom 02.02.2010 -
Wo endet Israel?
vom 02.02.2010 -
Unklarheit bleibt
vom 02.02.2010