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Aus: Ausgabe vom 10.02.2010, Seite 15 / Antifaschismus

Urteil gegen Nürnberger Antifa

Nürnberg. Am Montag wurde vor dem Nürnberger Amtsgericht das Urteil gegen den Anmelder einer »antifaschistischen Kaffeefahrt« gesprochen. Der Angeklagte wurde zwar in einem Anklagepunkt freigesprochen, muß jedoch dennoch 50 Tagessätze und die Kosten des Verfahrens anteilig übernehmen. Gegen das Urteil will der Angeklagte Rechtsmittel einlegen. Hintergrund war ein Strafbefehl gegen einen 26jährigen Antifaschisten. Ihm wurde vorgeworfen, als Anmelder einer Busfahrt aufgetreten zu sein, bei der Wohnungen von Neonazifunktionären angefahren worden waren, um dort Kundgebungen abzuhalten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, daß während der Veranstaltung die Namen und Adressen der Neonazis genannt wurden.

(jW)

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