Aus: Ausgabe vom 10.02.2010, Seite 15 / Antifaschismus
Urteil gegen Nürnberger Antifa
Nürnberg. Am Montag wurde vor dem Nürnberger Amtsgericht
das Urteil gegen den Anmelder einer »antifaschistischen
Kaffeefahrt« gesprochen. Der Angeklagte wurde zwar in einem
Anklagepunkt freigesprochen, muß jedoch dennoch 50
Tagessätze und die Kosten des Verfahrens anteilig
übernehmen. Gegen das Urteil will der Angeklagte Rechtsmittel
einlegen. Hintergrund war ein Strafbefehl gegen einen
26jährigen Antifaschisten. Ihm wurde vorgeworfen, als Anmelder
einer Busfahrt aufgetreten zu sein, bei der Wohnungen von
Neonazifunktionären angefahren worden waren, um dort
Kundgebungen abzuhalten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor,
daß während der Veranstaltung die Namen und Adressen der
Neonazis genannt wurden.
(jW)
(jW)
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