Aus: Ausgabe vom 27.03.2010, Seite 5 / Inland
Erwerbslose dürfen Geld zurücklegen
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag einem höheren
Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger sowie
Milliardenzuschüssen des Bundes für die Sozialkassen
zugestimmt. Das neue Gesetz sieht vor, daß die Bezieher von
Arbeitslosengeld II künftig 750 Euro statt bisher 250 Euro pro
Lebensjahr behalten dürfen, sofern sie das Geld für die
Altersvorsorge zurücklegen. Zudem werden krisenbedingte
Einnahmeausfälle der Sozialkassen übernommen. Anstatt wie
bisher üblich über ein Darlehen, soll ein entsprechender
Zuschuß gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit
(BA) rechnet nach Regierungsangaben in diesem Jahr mit einem
Fehlbetrag der Kassen von 12,8 Milliarden Euro. Das Gesetz war
bereits Anfang März vom Bundestag verabschiedet worden.
(AFP/jW)
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