Aus: Ausgabe vom 28.04.2010, Seite 15 / Antifaschismus
Volksverhetzung: Pastörs angeklagt
Schwerin. Der Fraktionschef der NPD in Mecklenburg-Vorpommern, Udo
Pastörs, muß sich am 6. Mai wegen Volksverhetzung vor
dem Amtsgericht in Saarbrücken verantworten, wie ein
Gerichtssprecher mitteilte. Pastörs droht demnach eine
Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Pastörs wird vorgeworfen, er habe auf einer NPD-Veranstaltung am 25. Februar in Saarbrücken Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise türkischer Herkunft »böswillig verächtlich gemacht und zum Haß gegen diese aufgestachelt«. Pastörs soll in seiner Rede unter anderem den Begriff »Judenrepublik« gebraucht haben. Das Verfahren soll klären, ob Pastörs dieses Vokabular verwendet hat. Ein Fernsehteam sowie ein Radiosender verfügen über Mitschnitte des Auftritts. Zunächst ist nur ein Verhandlungstag anberaumt.
(ddp/jW)
Pastörs wird vorgeworfen, er habe auf einer NPD-Veranstaltung am 25. Februar in Saarbrücken Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise türkischer Herkunft »böswillig verächtlich gemacht und zum Haß gegen diese aufgestachelt«. Pastörs soll in seiner Rede unter anderem den Begriff »Judenrepublik« gebraucht haben. Das Verfahren soll klären, ob Pastörs dieses Vokabular verwendet hat. Ein Fernsehteam sowie ein Radiosender verfügen über Mitschnitte des Auftritts. Zunächst ist nur ein Verhandlungstag anberaumt.
(ddp/jW)
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