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28.04.2010 / Inland / Seite 5

Unternehmen haben freie Wahl

Osnabrück: GDL verlor Prozeß um Beteiligung an Tarifverhandlungen

Rainer Balcerowiak
Unternehmen können sich aussuchen, mit welcher im Betrieb vertretenen Gewerkschaft sie Tarifverhandlungen führen. Mit dieser auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) beruhenden Begründung hat das Arbeitsgericht Osnabrück am Dienstag eine Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen die Nordwestbahn (NWB) zurückgewiesen. Hintergrund ist die Expansion der NWB, die seit der Betriebsratswahl vor vier Jahren mehrere Streckennetze in Nordrhein-Wes...

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