Aus: Ausgabe vom 17.06.2010, Seite 4 / Inland
Karlsruhe schränkt Mieterrechte ein
Karlsruhe. Eine Mieterhöhung kann mit einem sogenannten
einfachen – daß heißt ohne Fachleute –
erstellten Mietspiegel begründet werden. Sogar mit dem einer
vergleichbaren Nachbargemeinde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der BGH gab einem Vermieter
Recht, der für eine Mieterhöhung den Mietspiegel der
Nachbarstadt herangezogen hatte, da diese von Lage,
Größe und Infrastruktur eine vergleichbare Gemeinde sei.
Der BGH betonte, daß auch nach Einführung des
qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2001 ein einfacher Mietspiegel
für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
herangezogen werden dürfe. (ddp/jW)
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