Aus: Ausgabe vom 07.07.2010, Seite 1 / Inland
BGH erlaubt Embryonenauswahl
Leipzig. Der Bundesgerichtshof hat die
Präimplantationsdiagnostik (PID) bei den aus künstlicher
Befruchtung entstandenen Embryonen für zulässig
erklärt. Dieses Verfahren zur Feststellung genetischer Defekte
und Erbkrankheiten verstößt nicht gegen das
Embryonenschutzgesetz, entschied der Fünfte Senat des BGH am
Dienstag in Leipzig. Damit bestätigte er den Freispruch eines
Berliner Frauenarztes.
Der Mediziner hatte 2005 und 2006 bei drei Paaren die im Reagenzglas befruchteten Eizellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Auffälligkeiten hin untersucht. In Abstimmung mit den Frauen ließ er die Embryonen mit einem Gendefekt absterben. Das Berliner Landgericht hatte ihn freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch gegen das Urteil Revision eingelegt, die der BGH nun abgewiesen hat. (apn/jW)
Der Mediziner hatte 2005 und 2006 bei drei Paaren die im Reagenzglas befruchteten Eizellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Auffälligkeiten hin untersucht. In Abstimmung mit den Frauen ließ er die Embryonen mit einem Gendefekt absterben. Das Berliner Landgericht hatte ihn freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch gegen das Urteil Revision eingelegt, die der BGH nun abgewiesen hat. (apn/jW)
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