Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 24.07.2010, Seite 16 / Aktion

jW-Sommerakademie

Lektion 6: Kubanische Revolution
Kubanische Revolution, die (w.). Kampf der fortschrittlichen Kräfte Kubas gegen die Batista-Diktatur seit 1952, deren Sturz 1959 und der Aufbau des Sozialismus seit 1963. Die erste bewaffnete Aktion gegen die von den USA gestützte Batista-Diktatur richtete sich unter Führung Fidel Castros am 26. Juli 1953 (der 26. Juli ist heute Nationalfeiertag) gegen die Moncada-Kaserne in Santiago de Cuba. Castro ging nach Gefangennahme, Verurteilung und einer Begnadigung ins Exil nach Mexiko. Am 2. Dezember 1956 landeten er und 82 Mitkämpfer mit der Yacht »Granma« an der Südostküste Kubas. Die Gruppe wuchs trotz anfänglicher Verluste zu einer von der Bevölkerung getragenen Partisanenarmee. Am 10. Oktober 1958 verkündete Fidel Castro eine Bodenreform für die Zeit nach dem Sieg der k. R. Am 1. Januar 1959 floh Batista aus Havanna, am 16.Februar 1959 übernahm Fidel Castro das Amt des Ministerpräsidenten. Konterrevolutionäre inszenierten Verschwörungen und Aufstände. Die USA versuchten, die k. R. wirtschaftlich in die Knie zu zwingen, und verhängten ein bis heute gültiges Embargo, beginnend 1960 mit einen Importverbot für kubanischen Zucker und dem Stopp von Erdöllieferungen. Die Revolutionsregierung antwortete mit Enteignung von US-Besitz. Im April 1961 scheiterte eine von der CIA gelenkte Söldnerinvasion in der »Schweinebucht«. Durch das Ende der sozialistischen Länder Europas verlor das Land Anfang der 90er Jahre seine wichtigsten Handelspartner und geriet in eine tiefe Wirtschaftskrise (»Spezial­periode«). Die k. R. beeinflußt stark die politische Entwicklung Lateinamerikas und die »Dritte Welt« insgesamt. Sie war und ist ein Hauptziel imperialistischer Terrorattacken. (asc)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Mehr aus: Aktion