Aus: Ausgabe vom 29.07.2010, Seite 5 / Inland
Verena Becker muß vor Gericht
Stuttgart. Das frühere RAF-Mitglied Verena Becker muß
sich wegen des Attentates auf den damaligen Generalbundesanwalt
Siegfried Buback im Jahr 1977 demnächst vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verantworten. Wie das OLG am
Mittwoch mitteilte, wurde das Hauptverfahren gegen Becker
eröffnet und die Anklage der Bundesanwaltschaft
unverändert zugelassen. Mit dem Beginn des Prozesses sei
voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen. (ddp/jW)
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