Atomdiplomatie, die (w.). Außenpolitische Methoden und
Verfahrensweisen vor allem der USA und ihrer Verbündeten. Die
A. wird seit dem US-Nuklearwaffeinsatz gegen die japanischen
Städte Hiroschima (6. August 1945) und Nagasaki (9. August
1945) angewendet. Sie besteht in Bestrebungen, den Besitz von
Atomwaffen als Mittel politischer Erpressung, Einschüchterung,
Drohung und offenen Drucks gegen andere Länder zu nutzen. Ab
1945 besaßen nur die USA solche Massenvernichtungsmittel und
erwogen mehrfach, sie »präventiv« gegen die
Sowjetunion (seit 1949 Atommacht) zu benutzen. Seit Gründung
der NATO 1949 ist die Drohung mit dem Ersteinsatz von Kernwaffen
Bestandteil aller US- und NATO-Doktrinen – über das Ende
der Sowjetunion 1991 hinaus. Sie ist auch in der von
US-Präsident Barack Obama am 6. April 2010 vorgestellten
US-Nuklearstrategie enthalten, analog agieren Großbritannien
(seit 1952 Atommacht) und Frankreich (seit 1960). China (seit 1964)
und Indien (seit 1998) erklärten den Verzicht auf den
Erstschlag, die Sowjetunion tat dies 1982. Rußland war 1993
nicht bereit, sich dazu zu verpflichten. Pakistan (seit 1998
Atommacht) behält sich den Erstschlag explizit vor. Israel,
das als einziges Land im Nahen Osten über Atomwaffen
verfügt, läßt die Frage offen. Nordkorea
erklärte sich 2006 zur Nuklearmacht. Obwohl das
Kriegsvölkerrecht die Drohung mit Massenvernichtungswaffen
verbietet, da sie keine Unterscheidung von militärischen und
zivilen Zielen ermöglichen, enthielt sich der Internationale
Gerichtshof 1996 einer klaren Stellungnahme. Die A. hat zu
nuklearer Aufrüstung geführt, wie der Kalte Krieg,
Pakistan, Indien und Nordkorea zeigen. (asc)
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