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Aus: Ausgabe vom 07.08.2010, Seite 16 / Aktion

jW-Sommerakademie

Lektion 8: Atomdiplomatie
Bild 1
Atomdiplomatie, die (w.). Außenpolitische Methoden und Verfahrensweisen vor allem der USA und ihrer Verbündeten. Die A. wird seit dem US-Nuklear­waffeinsatz gegen die japanischen Städte Hiroschima (6. August 1945) und Nagasaki (9. August 1945) angewendet. Sie besteht in Bestrebungen, den Besitz von Atomwaffen als Mittel politischer Erpressung, Einschüchterung, Drohung und offenen Drucks gegen andere Länder zu nutzen. Ab 1945 besaßen nur die USA solche Massenvernichtungsmittel und erwogen mehrfach, sie »präventiv« gegen die Sowjetunion (seit 1949 Atommacht) zu benutzen. Seit Gründung der NATO 1949 ist die Drohung mit dem Ersteinsatz von Kernwaffen Bestandteil aller US- und NATO-Doktrinen – über das Ende der Sowjetunion 1991 hinaus. Sie ist auch in der von US-Präsident Barack Obama am 6. April 2010 vorgestellten US-Nuklearstrategie enthalten, analog agieren Großbritannien (seit 1952 Atommacht) und Frankreich (seit 1960). China (seit 1964) und Indien (seit 1998) erklärten den Verzicht auf den Erstschlag, die Sowjetunion tat dies 1982. Rußland war 1993 nicht bereit, sich dazu zu verpflichten. Pakistan (seit 1998 Atommacht) behält sich den Erstschlag explizit vor. Israel, das als einziges Land im Nahen Osten über Atomwaffen verfügt, läßt die Frage offen. Nordkorea erklärte sich 2006 zur Nuklearmacht. Obwohl das Kriegsvölkerrecht die Drohung mit Massenvernichtungswaffen verbietet, da sie keine Unterscheidung von militärischen und zivilen Zielen ermöglichen, enthielt sich der Internationale Gerichtshof 1996 einer klaren Stellungnahme. Die A. hat zu nuklearer Aufrüstung geführt, wie der Kalte Krieg, Pakistan, Indien und Nordkorea zeigen. (asc)

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