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Aus: Ausgabe vom 13.08.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Gutscheine für Hartz-IV-Bezieher

Zur Debatte um Bildungsgutscheine und Chipkarten für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, am Donnerstag: »Die aktuelle Diskussion um Chipkarten für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug ist eine Debatte um Verpackungen. Richtig an dem Ansatz ist zweifellos, daß bestimmte Leistungen zur Förderung von Kindern besser als Sachleistung als in Form von Geldpauschalen erbracht werden können. Entscheidender ist jedoch, was Kinder überhaupt brauchen, welche Rechte sie und ihre Familien bekommen sollen und wer das ganze organisieren soll. Die Chipkarte allein gibt noch keine Antworten auf die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesregierung ist aufgefordert, bis zum Ende des Jahres für alle Kinder und Jugendlichen das Existenzminimum zu definieren und sicherzustellen. Jeder Lösungsvorschlag wird sich daran messen lassen müssen, ob er sowohl den zum Teil sehr individuellen Bedarfen von Kindern als auch den zum Teil sehr unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort gerecht wird.« Der Verband kündigt an, in der kommenden Woche ein detailliertes Konzept zur Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen vorzustellen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht und auch die Fragen nach den rechtlichen und verwaltungstechnischen Konsequenzen beantwortet.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) lehnt den Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dagegen ab. Verbandspräsident Adolf Bauer hatte am Mittwoch Bedarfsgutscheine als »sozialpolitisches Instrument aus der Mottenkiste des letzten Jahrhunderts« bezeichnet. Der SoVD-Chef mahnte an, die Neubemessung der Hartz-Sätze müsse den Bedarf von Kindern umfassend berücksichtigen, eine Gutscheinregelung sei aber der falsche Weg (siehe auch jW vom 12. August). Die Sozialversicherungsexpertin des Verbandes und frühere DGB-Vizevorsitzende, Ursula Engelen-Kefer, sagte, die Sätze müßten das »Existenzminimum bedarfs- und realitätsgerecht widerspiegeln« und auf Basis der Preisentwicklung angepaßt werden: »Wenn diese Grundsätze beachtet werden, muß es zwangsläufig höhere Hartz-IV-Leistungen geben und zwar nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene.«


Auch die stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Margret Mönig-Raane, kritisiert von der Leyens Kindergutscheinpläne. Es sei »weder christlich noch sozial«, Eltern dazu zwingen zu wollen, Kinder in die Nachhilfe oder zum Musikunterricht zu schicken. (jW/ddp)

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