Aus: Ausgabe vom 13.08.2010, Seite 4 / Inland
MdB-Privilegien »gerechtfertigt«
Karlsruhe. Die enorme steuerliche Privilegierung von Abgeordneten
gegenüber abhängig Beschäftigten ist
verfassungsgemäß. Die »Ungleichbehandlung findet
ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung des Abgeordneten,
der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats
grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung
gegenüber dem Wähler entscheidet«, heißt es
in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts.
Damit wurden Verfassungsbeschwerden von vier Bürgern abgewiesen, die eine Gleichbehandlung erreichen wollten. Sie machten geltend, dass sie für berufliche Aufwendungen nur die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro im Jahr bekämen. Abgeordnete etwa des Bundestages oder des baden-württembergischen Landtags müßten dagegen auf ein Drittel ihrer Bezüge grundsätzlich keine Steuern entrichten, was einem Freibetrag von 3969 Euro im Monat entspricht
. (apn/jW)
Damit wurden Verfassungsbeschwerden von vier Bürgern abgewiesen, die eine Gleichbehandlung erreichen wollten. Sie machten geltend, dass sie für berufliche Aufwendungen nur die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro im Jahr bekämen. Abgeordnete etwa des Bundestages oder des baden-württembergischen Landtags müßten dagegen auf ein Drittel ihrer Bezüge grundsätzlich keine Steuern entrichten, was einem Freibetrag von 3969 Euro im Monat entspricht
. (apn/jW)
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