Aus: Ausgabe vom 03.09.2010, Seite 5 / Inland
Karlsruhe erwägt Mißbrauchsgebühr
Karlsruhe. Für bestimmte Beschwerden beim
Bundesverfassungsgericht kann eine Geldbuße verhängt
werden. Bei einer Beschwerde, »die von jedem Einsichtigen als
völlig aussichtslos angesehen werden muß, kann sowohl
der Beschwerdeführer selbst als auch sein
Bevollmächtigter mit der Verhängung einer
Mißbrauchsgebühr rechnen« müsse, teilte das
Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Damit wolle das Gericht
eine Überlastung durch unsinnige Beschwerden vermeiden. Die
Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht steht
jedem Bürger offen. 2008 waren aber nur 1,9 Prozent aller
Beschwerden erfolgreich. (ddp/jW)
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