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Aus: Ausgabe vom 03.09.2010, Seite 2 / Ausland

Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer bei seinen Gerichten erneut verurteilt. Die Regierung muß dem Betreiber eines Personenschutz-Unternehmens aus Ingelheim 10000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sein Verfahren zur Ausstellung eines Waffenscheines 13 Jahre und 5 Monate dauerte. Der Gerichtshof befand einstimmig, daß Deutschland unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Urteils, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einführen müsse. (apn/jW)

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