Aus: Ausgabe vom 03.09.2010, Seite 2 / Ausland
Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat Deutschland wegen überlanger
Verfahrensdauer bei seinen Gerichten erneut verurteilt. Die
Regierung muß dem Betreiber eines Personenschutz-Unternehmens
aus Ingelheim 10000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sein Verfahren
zur Ausstellung eines Waffenscheines 13 Jahre und 5 Monate dauerte.
Der Gerichtshof befand einstimmig, daß Deutschland
unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach
Rechtskraft des Urteils, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen
überlange Gerichtsverfahren einführen müsse.
(apn/jW)
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