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Aus: Ausgabe vom 02.10.2010, Seite 16 / Aktion

jW-Sommerakademie

Lektion 15: Anschluß
Bild 1
Anschluß, der (m.): Politisches Schlagwort zur Bezeichnung einer formal legalen Annexion fremden Territoriums. Anschlüsse sind charakteristisch für die Außenpolitik imperialistischer Staaten. Im deutschen Sprachgebrauch kam der Begriff in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf und bezog sich auf die Forderung, nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg von 1866 und der Gründung des Deutschen Reiches 1871 die deutschsprachigen Gebiete der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn Deutschland anzugliedern. Seit der Herausbildung des Imperialismus wurde die A.propaganda, die vor allem vom 1890 entstandenen »Alldeutschen Verband« betrieben wurde, verstärkt. Mit einer Kampagne für das »Selbstbestimmungsrecht des ganzen deutschen Volkes« bereitete die faschistische deutsche Presse jahrelang den A. Österreichs am 13. März 1938 vor. Unmittelbar danach begann die Verfolgung von Kommunisten, Sozialdemokraten und Juden, wurden die Reichsgesetze eingeführt.

Am 13. Februar 1990 erklärte Bundeskanzler Helmut Kohl einer DDR-Regierungsdelegation, er wünsche, das Wort A. nicht zu hören. Damit hatte DDR-Minister Wolfgang Ullmann (Demokratie Jetzt) Kohls Plan bezeichnet, mit Hilfe und nach einer Währungsunion das rasche Überstülpen der bundesdeutschen Gesellschafts- und Rechtsordnung über die DDR zu erreichen. Viele ausländische und ostdeutsche Historiker verwenden den Begriff heute für den sogenannten deutschen Einigungsprozeß, für maßgebliche Wissenschaftler und Journalisten der Bundesrepublik ist er ein Tabu. Ende August 2010 sprach der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck im Spiegel von einer »westdeutschen ›Anschlußhaltung‹«. (asc)

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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