Aus: Ausgabe vom 05.10.2010, Seite 1 / Inland
RAF: Zeitplan im Prozeß gegen Becker
Stuttgart. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am Montag
Einzelheiten seiner weiteren Beweisaufnahme im Prozeß gegen
das frühere RAF-Mitglied Verena Becker bekanntgegeben. Nach
der vorläufigen Planung für die kommenden vier Wochen
soll am Donnerstag zunächst ein Ermittlungsbeamter des
Bundeskriminalamts (BKA) als Zeuge vernommen werden. Der
Kriminalhauptkommissar werde zu den Ermittlungen zur Person der
Angeklagten aussagen und einen Überblick über die
»objektive Beweislage« geben. Die Bundesanwaltschaft
wirft der 58jährigen vor, an der Erschießung von
Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern
am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Bei
fünf weiteren Terminen im Oktober sollen insgesamt acht Zeugen
ihre Beobachtungen zu dem Anschlag schildern. Bis heute ist
ungeklärt, wer die Schüsse abgefeuert hat. Becker hatte
beim Prozeßauftakt in der vergangenen Woche die Aussage
verweigert. (dapd/jW)
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