Aus: Ausgabe vom 09.10.2010, Seite 7 / Ausland
EU stärkt Rechte von Angeklagten
Luxemburg. Wer im europäischen Ausland Ärger mit der
Justiz bekommt, hat künftig das Recht auf Erläuterungen
in seiner Muttersprache. Die EU-Justizminister besiegelten am
Freitag in Luxemburg eine Richtlinie, die eine Übersetzung im
gesamten Strafverfahren zur Pflicht macht. Auch bei
Polizeiverhören soll ein Beschuldigter oder Angeklagter
demnach einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen. (AFP/jW)
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