Aus: Ausgabe vom 03.11.2010, Seite 5 / Inland
Defekt im AKW Neckarwestheim
Neckarwestheim. Bei der jährlichen Revision von Block II des
Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein meldepflichtiger Defekt
festgestellt worden. Es handle sich um ein Ereignis der
»untersten Meldekategorie«, teilte der Energiekonzern
und Kraftwerksbetreiber EnBW am Dienstag mit. Das Vorkommnis habe
»keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage, des
Personals und der Umgebung« gehabt. Seit Montag ist die
Anlage wieder in Betrieb. Das Umweltministerium habe einem
Wiederanfahren des Kraftwerks zugestimmt, nachdem es die
mehrwöchigen Revisionsarbeiten abgenommen habe, teilte EnBW
mit.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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