Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.11.2010, Seite 5 / Inland

Militärarzt darf nicht verweigern

Trier. Ein Militärarzt kann nach Auslandseinsätzen in Afghanistan und im Kosovo nicht als Kriegsdienstverweigerer den Dienst quittieren. Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage eines Oberstabsarztes ab, der bereits in früheren Jahren als Kriegsdienstverweigerer Zivildienst geleistet, im Anschluß Medizin studiert und sich schließlich als Zeitsoldat verpflichtete hatte. Nach den Auslandseinsätzen 2009 wollte der Sanitätsoffizier seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und die Entlassung aus der Bundeswehr erreichen. Er begründete dies damit, daß »die militärische Logik eine Opferung von Menschen« verlange, an der er nach seiner ärztlich-ethischen Überzeugung nicht teilhaben dürfe. Die Richter widersprachen. Der Sanitätsdienst in der Bundeswehr sei nicht als »Kriegsdienst an der Waffe« anzusehen.

(dapd/jW)