Aus: Ausgabe vom 01.12.2010, Seite 1 / Inland
MfS-Akten im RAF-Prozeß
Stuttgart. Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied
Verena Becker hat die Nebenklage beantragt, zahlreiche Akten des
DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) herbeizuziehen.
Der Rechtsanwalt von Nebenkläger Michael Buback sagte am
Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, es gehe um 17
Akten, die Becker betreffen. Daraus würden sich das
»gesamte Umfeld« und die »Beteiligung«
Beckers an dem Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im
Jahr 1977 ergeben. So könne das bisherige »erhebliche
Aufklärungsdefizit« beseitigt werden, betonte Bubacks
Anwalt. Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied in
Karlsruhe von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse
auf Buback und seine zwei Begleiter abgegeben hat. Michael Buback
hält Verena Becker für die Schützin. Die
Bundesanwaltschaft sieht dafür jedoch keine ausreichenden
Anhaltspunkte. (dapd/jW)
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