Aus: Ausgabe vom 23.12.2010, Seite 4 / Inland
Zitronensaft-Chirurg: Urteil aufgehoben
Karlsruhe. Der Prozeß gegen den früheren Chefarzt der
Sankt-Antonius-Klinik im nordrhein-westfälischen Wegberg, bei
dem es um die Behandlung einer Operationswunde mit Zitronensaft
ging, muß neu aufgerollt werden. Das hat der
Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Auf die
Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts
Mönchengladbach aufgehoben, das ihn im Januar 2010 wegen
Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr und drei Monaten
auf Bewährung verurteilt hatte. (dapd/jW)
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