Aus: Ausgabe vom 06.01.2011, Seite 5 / Inland
Durchsuchung unverhältnismäßig
Karlsruhe. Der linke Hamburger Radiosender »Freies
Senderkombinat« (FSK) hat vor dem Bundesverfassungsgericht
erfolgreich gegen eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft geklagt.
Die Aktion im Jahr 2003 war unverhältnismäßig und
verstößt gegen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit,
heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluß. Anlaß der Durchsuchung
waren unerlaubte Mitschnitte von zwei Telefongesprächen mit
einem Polizeisprecher, die der Radiosender wegen
Polizeiübergriffen bei einer Demo ausgestrahlt hatte, ohne den
Beamten zuvor um Erlaubnis zu bitten. Der verantwortliche Redakteur
wurde später richterlich verwarnt. Zuvor ließ die
Staatsanwaltschaft die komplette Redaktion durchsuchen.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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