Aus: Ausgabe vom 14.01.2011, Seite 1 / Ausland
Immunitätsgesetz teilweise aufgehoben
Rom. Das italienische Verfassungsgericht hat das
Immunitätsgesetz, das Ministerpräsident Silvio Berlusconi
vor Strafverfolgung schützte, teilweise aufgehoben. Wie die
Nachrichtenagentur Ansa und lokale Medien am Donnerstag
berichteten, einigten sich die 15 Richter auf einen
Kompromiß. Richter müssen fortan von Fall zu Fall selbst
entscheiden, ob Berlusconi erscheinen muß oder nicht. Demnach
schränkten die Verfassungsrichter den Anwendungsbereich der
Norm ein und setzten die Regelung aus, wonach Berlusconi sich
generell nicht vor Gericht zu verantworten braucht. Wegen der
bisherigen Regelung liegen derzeit zwei Verfahren gegen Berlusconi
auf Eis. In einem Fall geht es um mutmaßliche
Steuerhinterziehung, im anderen Fall um den Vorwurf der Bestechung.
(AFP/jW)
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