Aus: Ausgabe vom 04.02.2011, Seite 1 / Inland
Gössners Bespitzelung war verfassungswidrig
Bremen. Die fast vierzigjährige Beobachtung des Bremer
Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz war von Anfang an rechtswidrig. Dies hat
das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben Gössners am
Donnerstag entschieden. Wie der stellvertretende Richter am
Bremischen Staatsgerichtshof weiter mitteilte, ist ihm auch das
Recht auf Einsicht in seine Akte zugesprochen worden.Der
Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte
wurde von 1970 bis 2008 vom Verfassungsschutz beobachtet. Ihm
wurden berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich
linksextremistischen und »linksextremistisch
beeinflußten« Gruppen und Presseorganen zur Last
gelegt. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Juristisches Nachspiel für CRS-Beamten
vom 04.02.2011 -
GDL ruft Mitglieder zu Streiks auf
vom 04.02.2011 -
Bundeswehr vor Engpaß
vom 04.02.2011 -
Polizei verbietet Blockadetraining
vom 04.02.2011 -
Karlsruhe soll abschalten
vom 04.02.2011 -
Wedel: Was wäre, wenn …
vom 04.02.2011 -
Der Preis der Räumung
vom 04.02.2011 -
»Abzugsperspektive ist nichts weiter als Propaganda«
vom 04.02.2011