Aus: Ausgabe vom 25.02.2011, Seite 13 / Feuilleton
Zwangsabgabe für Kinos
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat am Mittwoch nach
Redaktionsschluß eine Klage von neun Kinobetreibern
abgewiesen, die nicht mehr in die Filmförderanstalt des Bundes
(FFA) einzahlen wollten. Die Klage stammte von 2004. Jährlich
fördert die FFA mehr als hundert Filme. Ihre Mittel stammen zu
gleichen Teilen von Kinobetreibern, DVD-Verleihern und
Fernsehsendern. Gegen diese Zwangsabgabe hatten die Kinobetreiber
geklagt. Die Richter des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig befanden das Filmförderungsgesetz nun in jeder
Hinsicht für verfassungskonform. Den Kinobetreibern bliebe
noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Aber die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet von ihnen, daß sie
»in die Solidargemeinschaft Deutscher Film
zurückkehren«. (dapd/jW)
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