Aus: Ausgabe vom 11.03.2011, Seite 5 / Inland
Lotto-Verbot für Hartz-IV-Bezieher
Berlin. Die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen
an Hartz-IV-Bezieher ab sofort keine Lottoscheine und sonstigen
Lose für Glücksspiele mehr verkaufen. Nach einer
einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht
Westlotto bei Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Fall ein
Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro, berichtete am Donnerstag die
Westdeutsche Zeitung. Die einstweilige Verfügung wurde von
einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta
beantragt, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Westlotto
strebt nach Aussage eines Sprechers eine schnelle Klärung im
Hauptverfahren an. Insbesondere sei unklar, wie das Spielverbot
überprüft werden solle. »Ich kann doch niemandem
ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja
auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren
Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen«, wird
der Lotto-Sprecher zitiert. (AFP)
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