Aus: Ausgabe vom 25.03.2011, Seite 2 / Inland
Schleswig-Holstein: Neues Wahlgesetz
Kiel. Schleswig-Holstein hat ein neues Wahlgesetz. Die
Koalitionsfraktionen von CDU und FDP sowie die Oppositionspartei
SPD beschlossen am Donnerstag mit Zweidrittelmehrheit im Kieler
Landtag, die Sollgröße von 69 Abgeordneten aus der
Landesverfassung zu streichen und in das Wahlgesetz aufzunehmen.
Die 69 Mandate sollen sich künftig aus 35 statt bisher 40
Wahlkreismandaten und 34 Listenplätzen zusammensetzen. Die
hohe Zahl von 40 Wahlkreisen hatte bei der Abstimmung im September
2009 zu zahlreichen Überhangmandaten vor allem zugunsten der
CDU geführt und dafür gesorgt, daß das Parlament
derzeit 95 Abgeordnete hat. Bei der vorgezogenen Landtagswahl im
Mai 2012 werden die Stimmen zudem nach einem anderen Verfahren in
Mandate umgerechnet. Die CDU sieht mit der Gesetzesnovelle Vorgaben
des Landesverfassungsgerichts vom August 2010
erfüllt.(dapd/jW)
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