Aus: Ausgabe vom 31.03.2011, Seite 5 / Inland
Behr-Kündigungen unwirksam
Stuttgart. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Kündigungen
von sechs Arbeitern des Autozulieferers Behr in Stuttgart-Feuerbach
für unwirksam erklärt. Dies teilte einer der Betroffenen
am Mittwoch junge Welt mit. Das Unternehmen hatte 2010 sein
»Werk 8« geschlossen. Die Geschäftsleitung hatte,
im Einvernehmen mit der IG Metall, den Beschäftigten
nahegelegt, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. 19 von 200
Betroffenen lehnten dies jedoch ab und reichten
Kündigungsschutzklagen ein. Drei haben mittlerweile
Vergleichsangebote angenommen. Zehn Verfahren sind noch
anhängig. (jW)
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