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Aus: Ausgabe vom 31.03.2011, Seite 5 / Inland

Behr-Kündigungen unwirksam

Stuttgart. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Kündigungen von sechs Arbeitern des Autozulieferers Behr in Stuttgart-Feuerbach für unwirksam erklärt. Dies teilte einer der Betroffenen am Mittwoch junge Welt mit. Das Unternehmen hatte 2010 sein »Werk 8« geschlossen. Die Geschäftsleitung hatte, im Einvernehmen mit der IG Metall, den Beschäftigten nahegelegt, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. 19 von 200 Betroffenen lehnten dies jedoch ab und reichten Kündigungsschutzklagen ein. Drei haben mittlerweile Vergleichsangebote angenommen. Zehn Verfahren sind noch anhängig. (jW)

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