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Hohe Strafe für Mordversuch

Staatsanwalt fordert lebenslänglich für Trebbin-Täter

Im sogenannten Trebbin-Prozeß hat die Staatsanwaltschaft für einen der beiden Angeklagten eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert. Der 22jährige Jan W. habe die Tat »aus niedrigen Beweggründen und Ausländerhaß« heraus begangen, betonte die Anklagevertretung am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Potsdamer Landgericht. Hier müssen sich seit Monatsanfang zwei Skinheads wegen des Überfalls auf drei Italiener im brandenburgischen Trebbin (Landkreis Teltow-Fläming) vom vergangenen September verantworten. Die Anklage lautete auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Mord. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, den 55jährigen italienischen Bauarbeiter Orazio G. vor einer Pizzeria angegriffen und mit einem Baseballschläger lebensgefährlich verletzt zu haben. Er lag mehrere Wochen im Koma und ist seitdem an den Rollstuhl gefesselt. Einem 50jährigen Kollegen wurde das Nasenbein gebrochen.

Daß Orazio G. nicht ums Leben kam, könne den Angeklagten nicht zugute gehalten werden, begründete die Staatsanwaltschaft ihren Antrag, der das volle Strafmaß ausschöpft. Für den zweiten Angeklagten Francesco H. wurden neun Jahre Jugendhaft gefordert. Der 20jährige sei »nicht nur Gehilfe, sondern Mittäter« gewesen. Er habe das Ob und das Wie der Tat »wesentlich beeinflußt«. Angekündigt wurde, daß nun Ermittlungen gegen beide Skinheads wegen Falschaussage eingeleitet werden. Die beiden hatten bestritten, die Tat vorsätzlich begangen zu haben, und sprachen von »Notwehr«. Für die Staatsanwaltschaft ist diese Behauptung durch die Beweisaufnahme nicht länger haltbar.

Am Montagvormittag hatte ein weiterer italienischer Zeuge die beiden Angeklagten schwer belastet. Er habe gesehen, wie sein 55jähriger Kollege Orazio G. »gezielt« mit einem Baseballschläger viele Male auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen wurde, hieß es in der schriftlichen Zeugenaussage von Giuliano D.. Der Italiener wollte nach eigenen Angaben aus Angst nicht noch einmal nach Deutschland einreisen.

In seiner Aussage gab Giuliano D. weiter zu Protokoll, er sei mit einer Pistole bedroht und davon abgehalten worden, zu Hilfe zu eilen. Danach hätten ihn die Angreifer, die er nicht zweifelsfrei identifizieren könne, gegen den Hals getreten. Eine gleichlautende Aussage hatte in der Vorwoche der 50jährige italienische Bauarbeiter Giovanni A. vor Gericht gemacht. Giuliano habe ihm zugerufen, »jetzt haben sie mir auch noch eine Pistole an den Hals gesetzt«.

ddpADN/jW

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