Aus: Ausgabe vom 20.04.2011, Seite 5 / Inland
Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen
Grundsatzurteil die Pressefreiheit gestärkt. Medien
dürfen danach über rechtswidrige Angebote zum Aushebeln
des Kopierschutzes berichten, ohne sich deshalb selbst der
Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Auch wenn in dem
Presseartikel ein Link zu dem rechtswidrigen Angebot führt,
werde dies vom Recht auf freie Berichterstattung gedeckt, so die
Richter. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung ging
es um den Internetdienst »heise online«. Dieser
veröffentlichte 2005 mehrere Berichte über illegale
Programme zum Knacken des Kopierschutzes. Der Bericht setzte sich
kritisch mit den Programmen auseinander und verwies auch auf deren
Rechtswidrigkeit. Gleichzeitig enthielt der Beitrag jedoch einen
Link, mit dem der Leser zu dem Programm »AnyDVD«
geleitet wurde. Der Verlag wurde deswegen in zwei Instanzen wegen
Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt. (dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Sieg für den Rechtsstaat«
vom 20.04.2011 -
Linke lehnen Bußgeld ab
vom 20.04.2011 -
Armut doppelt bestraft
vom 20.04.2011 -
GDL besteht auf Flächentarif
vom 20.04.2011 -
»Kurdische Frage ist Instrument der Herrschaft«
vom 20.04.2011 -
RWE wird blockiert
vom 20.04.2011 -
Eine Woche Dauerfeuer
vom 20.04.2011 -
»Auch für uns gilt: Würde des Menschen ist unantastbar«
vom 20.04.2011