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Aus: Ausgabe vom 21.04.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Asylpolitik: Kritik an Italien

»Flüchtlinge – sowohl asylsuchende, als auch solche, die einen Schutzstatus bereits erhalten haben, leben in Italien großenteils im absoluten Elend und in Obdachlosigkeit. Die meisten werden nach spätestens sechs Monaten vom rudimentären italienischen System zur Unterbringung ausgespien und landen ohne jede Hilfe im Nichts.« So beginnt ein aktueller Bericht der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl zur Situation von Flüchtlingen in dem von Silvio Berlusconi regierten Land.

Asylsuchende werden dort in der Regel zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen (CARA) untergebracht, die sie aber nach sechs Monaten wieder verlassen müssen. Es gibt ein ergänzendes Aufnahmesystem, das aber nur über 3000 Plätze verfügt – angesichts von 17000 Asylsuchenden im Jahr 2009 offensichtlich deutlich zu wenig. Die »allermeisten werden mit der Entlassung aus dem CARA obdachlos, unabhängig davon, ob ihr Asylantrag positiv, negativ oder noch nicht beschieden wurde. Bei obdachlosen Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, scheitert dann die Zustellung des Bescheides«, heißt es im Pro-Asyl-Bericht.

Viele der auf sich allein gestellten Flüchtlinge hausen in leerstehenden Häusern oder im Freien. Ebenso fehlen ihnen Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten sowie ein Zugang zum Gesundheitssystem – der ist nämlich von einem festen Wohnsitz abhängig. Von dieser Situation sind auch jene Flüchtlinge betroffen, die im Rahmen des sogenannten Dublin-II-Verfahrens von anderen EU-Staaten nach Italien »zurückgestellt« werden.


Die Bundesregierung antwortete auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, sie sei über die Schilderungen von Pro Asyl informiert. Lapidar verweist sie darauf, daß es neben der rudimentären staatlichen Unterstützung ein Netzwerk von Kirchen und privaten Vereinen gebe, an die sich besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge wenden könnten, vor allem traumatisierte Personen, Folteropfer, vergewaltigte Frauen und Minderjährige. Außerdem hätten Flüchtlinge in Italien einen »Rechtsanspruch auf Unterkunft, der gerichtlich durchgesetzt werden kann«. Nicht erwähnt wurde: Die Behörden setzen faktisch darauf, daß ein Flüchtling, der weder die Landessprache noch die Gesetze kennt, auch nicht vor Gericht ziehen wird.

(uj)

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