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Aus: Ausgabe vom 17.05.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Stellungnahme: »Mißbrauch der Versammlungsfreiheit«

Der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting (SPD) zu der rechtsextremen Demonstration am 14. Mai 2011:

»Innensenator Körting verurteilt das erschreckende Maß an brutaler Gewalt, die von rechtsextremistischen Demonstrationsteilnehmern am 14.Mai 2011 gegenüber weitgehend friedlichen Gegendemonstranten, unbeteiligten Dritten und eingesetzten Polizeibeamten ausgeübt wurde.

Er kündigt an, daß das Demonstrationsgeschehen– wie auch bei früheren Demonstrationen– gründlich ausgewertet wird, und daß es Ermittlungsverfahren gegen die rechtsextremistischen Gewalttäter geben wird.


Körting: ›Die Gegendemonstranten haben weitgehend von ihrem Recht auf Gegendemonstration friedlich Gebrauch gemacht. Es gab aber auch dort einige wenige, die gegen Polizeibeamte vorgegangen sind.‹

Nicht nur im Hinblick auf die zu erwartenden Ermittlungs- und Strafverfahren stellt Innensenator Körting fest: »So wie diese Demonstration am 14. Mai abgelaufen ist, fällt sie nicht mehr unter den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit. Bei künftigen vergleichbaren Anmeldungen wird der gestrige Gewaltexzeß der Rechtsextremisten in die Prüfung mit einfließen, ob eine angemeldete Demonstration noch den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit genießt oder ob sie erkennbar einen Mißbrauch der Versammlungsfreiheit darstellt.‹«

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