Aus: Ausgabe vom 31.05.2011, Seite 5 / Inland
»Leck mich am Arsch« ist justitiabel
Kaiserslautern. Der Ausspruch »Leck mich am Arsch« gilt
als Beleidigung, das hat das Landgericht Kaiserslautern am Montag
entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts abgeändert.
Hintergrund war der Ausspruch eines Mannes auf einem Bahnhof in der
Pfalz als dieser von einem Polizisten aufgefordert wurde, das
Rauchen zu unterlassen. Das Amtsgericht hatte ihn zuvor mit der
Begründung freigesprochen, das Zitat sei in der Pfalz
Umgangssprache. Die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel
eingelegt.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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