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Aus: Ausgabe vom 18.06.2011, Seite 15 / Geschichte

Anno…25. Woche

1791, 20./21. Juni: Der französische König Ludwig XVI. versucht, aus dem revolutionären Frankreich zu fliehen. Der Ausflug des Monarchen endet aber vorzeitig in dem kleinen Dorf Varennes, nachdem Ludwig von einem Postmeister erkannt worden war. Er wird von der Nationalgarde zurück nach Paris gebracht und von allen Ämtern suspendiert. Die Stimmen, die eine Absetzung des Herrschers fordern, mehren sich, Ludwig sieht sich gezwungen, auf die Verfassung von 1791 zu schwören, mit der Frankreich zu einer konstitutionellen Monarchie wird.

1921, 22. Juni: In Moskau kommen 605 Delegierte aus 103 kommunistischen und Arbeiterparteien, revolutionären Gruppen sowie Jugend- und Frauenverbänden zum III. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (KI) zusammen. Der Kongreß stellt fest, daß die erste revolutionäre Nachkriegswelle im Abflauen begriffen ist, und gibt die Losung »Heran an die Massen!« aus. Es soll an die unmittelbaren Bedürfnisse der Werktätigen angeknüpft werden.

1931, 20. Juni: Der US-Präsident Herbert C. Hoover erklärt, daß die internationalen Zahlungsverpflichtungen aufgrund der Weltwirtschaftskrise für ein Jahr ausgesetzt werden sollen. Das betrifft nicht nur die deutschen Reparationszahlungen, sondern auch die interalliierten Kriegsschulden. »Der Kern des Vorschlages ist, den Schuldnern Zeit zur Wiedererlangung ihrer nationalen Prosperität zu geben, und ich empfehle dem amerikanischen Volke, im eigenen Interesse gute Gläubiger und gute Nachbarn zu sein«, heißt es in der Erklärung.


1941, 22. Juni: Nachdem Hitler bereits am 18. Dezember 1940 in der Weisung Nr. 21 die Wehrmacht angewiesen hatte, sich darauf vorzubereiten, »auch vor Beendigung des Krieges gegen England Sowjetrußland in einem schnellen Feldzug niederzuwerfen (Fall Barbarossa)«, beginnt nun – unter Bruch des Nichtangriffsvertrags – der Überfall des faschistischen Deutschlands auf die Sowjetunion.

1951, 26. Juni: Die Bonner Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU) spricht ein allgemeines Verbot der Freien Deutschen Jugend (FDJ) aus. Die Aktivitäten der Jugendorganisation stellten einen »Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes« dar, und die FDJ sei von der SED abhängig und arbeite eng mit der KPD zusammen, heißt es in der Begründung.

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