Aus: Ausgabe vom 01.07.2011, Seite 5 / Inland
Gerichte sollen mehr überprüfen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am Donnerstag
veröffentlichten Entscheidung eine eigenständige
Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen durch die Gerichte
verlangt. Der Bürger habe einen Anspruch auf eine wirksame
gerichtliche Kontrolle von Hoheitsakten, so der Erste Senat.
Verweisen etwa Finanzämter auf die Entscheidungen anderer
Behörden, dürfen die Gerichte diese nicht ungeprüft
übernehmen.
Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen in Sachsen, das Investitionshilfe für die Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen beantragt hatte. Das Finanzamt lehnte den Antrag unter Verweis auf eine Entscheidung des Statistischen Bundesamtes ab, laut der das Unternehmen nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sei.
(dapd/jW)
Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen in Sachsen, das Investitionshilfe für die Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen beantragt hatte. Das Finanzamt lehnte den Antrag unter Verweis auf eine Entscheidung des Statistischen Bundesamtes ab, laut der das Unternehmen nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sei.
(dapd/jW)
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