Aus: Ausgabe vom 13.07.2011, Seite 5 / Inland
Datenklau muß gemeldet werden
Berlin. Bundesbehörden sollen nach einem Hackerangriff oder
einem anders verursachten Verlust personenbezogener Daten
künftig verpflichtet sein, sofort Aufsichtsbehörden und
Betroffene zu informieren. Die Regelung, die für Unternehmen
seit zwei Jahren vorgeschrieben ist, müsse auch für
Behörden gelten, forderte der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz, Peter Schaar, am Dienstag in Berlin. Er bezog sich
dabei auf einen Angriff von Hackern auf einen Server des Zolls in
der vergangenen Woche. Dabei wurden unter anderem Bewegungsprofile
von observierten Personen frei verfügbar im Internet
veröffentlicht. (dapd/jW)
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