Aus: Ausgabe vom 06.08.2011, Seite 5 / Inland
Haftstrafe für Exchefarzt bestätigt
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren Chefarztes an der Essener Uniklinik zu drei Jahren Haft wegen Bestechlichkeit bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Essen sei frei von Rechtsfehlern, entschied der BGH in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß. Der ehemalige renommierte Transplantationschirurg Christoph B. hatte laut Urteil von schwerkranken Kassenpatienten Geldspenden von bis zu 7500 Euro als Gegenleistung für seine Behandlung verlangt und so insgesamt 158000 Euro kassiert.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Friedrich hält an V-Leuten in NPD fest
vom 06.08.2011 -
Klage gegen LKA-Spitzeleinsatz
vom 06.08.2011 -
»Jetzt wird rigoros gekürzt und gespart«
vom 06.08.2011 -
iKünast
vom 06.08.2011 -
Protest gegen Abschiebe-Airlines
vom 06.08.2011 -
Klimacamp in der Lausitz
vom 06.08.2011 -
Partys gegen Neonazis
vom 06.08.2011 -
Knausern mit System
vom 06.08.2011