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Aus: Ausgabe vom 07.09.2011, Seite 4 / Inland

Papst-Werbung ­untersagt

Berlin. Die Werbetafeln der CDU in Berlin-Mitte dürfen nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl nicht zur Werbung für den Besuch des Papstes in der Bundeshauptstadt verwendet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Ein Verein zur Förderung der römisch-katholischen Kirche wollte großflächige Werbetafeln der CDU Mitte nutzen, um Papst Benedikt XVI. bei seinem Berlin-Besuch am 22. September willkommen zu heißen. Das Bezirksamt Mitte von Berlin versagte dem Verein die erforderliche Sondernutzungserlaubnis, was das Gericht bestätigte.(dapd/jW)

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