Aus: Ausgabe vom 15.09.2011, Seite 4 / Inland
Klar als Zeuge zum Becker-Prozeß
Stuttgart/ Karlsruhe. Das frühere RAF-Mitglied Christian Klar (59) muß am heutigen Donnerstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erscheinen. Klar soll Aussagen zu den Mordanschlägen der RAF auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen zwei Begleiter im April 1977 in Karlsruhe machen.
Das OLG Stuttgart versucht seit 30. September 2010, die Tatbeteiligung des früheren RAF-Mitglieds Verena Becker an den Attentaten aufzuklären. Am 55. Verhandlungstag soll Klar, der wie Becker zum Kern der RAF zählte, Angaben zu ihrer Beteiligung machen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Becker wegen Mittäterschaft an den Buback-Morden angeklagt. Mit Hilfe der DNA-Analyse konnte Becker 32 Jahre nach den Morden nachgewiesen werden, daß sie Bekennerschreiben der RAF zu den Buback-Morden zugeklebt hatte. Die Bundesanwaltschaft klagte Becker deshalb im April 2010 erneut an.
(dapd/jW)
Das OLG Stuttgart versucht seit 30. September 2010, die Tatbeteiligung des früheren RAF-Mitglieds Verena Becker an den Attentaten aufzuklären. Am 55. Verhandlungstag soll Klar, der wie Becker zum Kern der RAF zählte, Angaben zu ihrer Beteiligung machen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Becker wegen Mittäterschaft an den Buback-Morden angeklagt. Mit Hilfe der DNA-Analyse konnte Becker 32 Jahre nach den Morden nachgewiesen werden, daß sie Bekennerschreiben der RAF zu den Buback-Morden zugeklebt hatte. Die Bundesanwaltschaft klagte Becker deshalb im April 2010 erneut an.
(dapd/jW)
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