Aus: Ausgabe vom 25.10.2011, Seite 5 / Inland
BVerfG zu Grenzen der Privatisierung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befaßt sich am heutigen Dienstag mit den Grenzen der Privatisierung des Maßregelvollzugs in Deutschland. Konkret geht es darum, ob Zwangsmaßnahmen gegen psychisch kranke Straftäter auch von Mitarbeitern eines gemeinnützigen Unternehmens oder nur von Beamten vorgenommen werden dürfen. Die Karlsruher Richter verhandeln über die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten, der sich seit mehreren Jahren in einer Vitos-Klinik für Psychiatrie in Hessen befindet.
Die Klinik war 2007 in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt worden, deren Anteile beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) liegen. Der straffällige Patient wurde von Mitarbeitern der GmbH gewaltsam in eine Beruhigungszelle eingeschlossen – ohne vorherige Information der Klinikleitung. Der Anwalt des Mannes hält die Anordnung und Durchführung der Zwangsmaßnahme durch Private für verfassungswidrig. Das Urteil wird für Anfang 2012 erwartet. (dapd/jW)
Die Klinik war 2007 in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt worden, deren Anteile beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) liegen. Der straffällige Patient wurde von Mitarbeitern der GmbH gewaltsam in eine Beruhigungszelle eingeschlossen – ohne vorherige Information der Klinikleitung. Der Anwalt des Mannes hält die Anordnung und Durchführung der Zwangsmaßnahme durch Private für verfassungswidrig. Das Urteil wird für Anfang 2012 erwartet. (dapd/jW)
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